Das
Logo des
Kreativitätszentrums ist ein geschütztes
Warenmusterzeichen. Es wird den Kreativitätsschulen von
den Inhabern verliehen, mußte aber aufgrund mangelnder
Qualität und überwiegender Beschäftigung von nicht
entsprechend fortgebildeten Lehrkräften auch bereits
einer Einrichtung in Sachsen-Anhalt wieder entzogen
werden. Das Logo verweist auf das Bemühen um eine
entsprechende Qualität des Angebots, auf die
Beschäftigung speziell fortgebildeter Lehrkräfte
und/oder der Beschäftigung von Lehrkräften, die
zugleich in der Fortbildung von Kreativitätspädagogen
tätig sind.
Insbesondere bietet es die Gewähr, daß
an den Schulen das Komplexprogramm zur
Begabungsentwicklung durch dafür speziell befähigte
Kreativitätspädagogen angeboten werden kann. Dieses
Programm ist insbesondere für Vor- und Grundschulkinder
die wirksamste Form ihrer Begabungs-,
Intelligenz- und Persönlichkeitsentwicklung
(Deshalb: BIP !).
Zugleich unterziehen sich die Lehrkräfte der unter
dem Logo arbeitenden Einrichtungen einer regelmäßigen
Fort- und Weiterbildung.
BIP stellt eine Individualisierung dar und bietet in
Kurzform das Programm der Schulen: Entwicklung von
Begabung, Intelligenz und Persönlichkeit auf kreative
Weise und durch kreative Tätigkeiten.
Geschützt sind ebenfalls die
Bezeichnungen BIP-Kreativitätsschulen
und Little-Genius-Schulen. Verstöße gegen diese
Schutzrechte sowie gegen Urheberschutzrechte werden
geahndet.
Interessenten wenden sich an die Mehlhorn-Stiftung.